
Einschulung 2023 / 24
Schuleinschreibung an der GWVS-Leutershausen für das Schuljahr 2023/2024
​
Informationsabend zum Schuleintritt am 01. März 2023 um 18 Uhr
Liebe zukünftige Erstklasseltern!
Am Mittwoch, den 01.03.2023 findet um 18 Uhr in der Grundschule Leutershausen der Informationsabend zum Schuleintritt statt.
Wir werden über die rechtlichen Grundlagen der Schulanmeldung und den Ablauf der Schuleinschreibung (voraussichtlich am 15. März 2023) informieren.
Weiter erfahren Sie, welche Voraussetzungen den schulischen Start Ihres Kindes erleichtern. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Fragen, die Ihnen am Herzen liegen, an unsere erfahrenen Erstklasslehrerinnen zu stellen. Auf den ersten Kontakt mit Ihnen freuen sich die Grundschullehrer/innen.
gez. Heike Schmidt KRin (komm. Schulleitung)
Die Schuleinschreibung findet voraussichtlich am Mittwoch, den 15.03.2023 zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr statt.
Anzumelden sind alle Kinder,
-
die bis zum 30. September 2017 geboren wurden und ihren Wohnsitz in Leutershausen und Gemeinden haben.
-
Außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im vorigen Schuljahr zurückgestellt wurden oder
-
deren Eltern die Schulpflicht auf das Schuljahr 2023/24 verschoben haben.
Die Erziehungsberechtigten sollten persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit, sowie, falls vorhanden, den Sorgerechtsbeschluss mit.
Außerdem ist der Nachweis über eine Schuleingangsuntersuchung mitzubringen oder bis zum Schuljahresbeginn nachzureichen.
Darüber hinaus sollen Sie die Schule informieren, soweit diese Untersuchung Feststellungen erbracht hat, die für die Unterrichtsgestaltung und das Schulleben von Bedeutung sind.
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de
​
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2017).
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridor-Kinder).
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen.
Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2023/24) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2024/25) eingeschult wird.
Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2024/25) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Geben die Eltern bis 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2023/24) schulpflichtig.
​
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.
​
Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2017 und dem 31. Dezember 2017 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann (vorzeitige Einschulung).